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Mit der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 soll das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, die Wirkstoffe mit geringem Risiko enthalten, erleichtert werden, indem Kriterien zur Identifizierung von Wirkstoffen mit geringem Risiko festgelegt wurden und das Verfahren zur Zulassung von Produkten mit geringem Risiko beschleunigt wurde.
die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit geringem Risiko nach Artikel 47 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009,
Bei der Bewertung eines Wirkstoffs kann sich herausstellen, dass dieser Wirkstoff ein wesentlich niedrigeres Risiko darstellt als andere Stoffe. Um die…
Gemäß Artikel 22 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 findet auf die Identifizierung von Wirkstoffen mit geringem Risiko, die die Kriterien des Artikels 4 der…
Wirkstoffe im Sinne des Artikels 2 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 umfassen Mikroorganismen, deren Eigenschaften sich von denjenigen chemischer Stoffe…
Die Kriterien in Bezug auf Persistenz und Biokonzentration könnten angesichts des derzeitigen wissenschaftlichen und technischen Kenntnisstands verhindern, dass…
Um die aufgrund des unterschiedlichen Schutzniveaus in den Mitgliedstaaten möglicherweise bestehenden Handelshemmnisse bei Pflanzenschutzmitteln so weit wie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.