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Mit der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wird der integrierte Pflanzenschutz gefördert, wobei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und sonstigen nichtchemischen Methoden der Vorzug zu geben ist, die die geringsten Nebenwirkungen für die menschliche Gesundheit, Nichtzielorganismen und die Umwelt haben. Gemäß Artikel 12 ist insbesondere bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in bestimmten Gebieten wie solchen, die von der Allgemeinheit genutzt werden, der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln mit geringem Risiko der Vorzug zu geben.
Die Richtlinie2009/128/EG zielt darauf ab, die Risiken und Auswirkungen der Verwendung von Pestiziden auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu…
Zur Sicherung des hohen Schutzniveaus für die Gesundheit von Mensch und Tier und die Umwelt sollten Pflanzenschutzmittel sachgemäß entsprechend ihrer Zulassung…
Die Mitgliedstaaten stellen unter angemessener Berücksichtigung der Anforderungen an die notwendige Hygiene, an die öffentliche Gesundheit und der biologischen…
Die Mitgliedstaaten treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um einen Pflanzenschutz mit geringer Pestizidverwendung zu fördern, wobei wann immer möglich…
Wirkstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 können entweder chemische Wirkstoffe oder Mikroorganismen sein. Gemäß der Richtlinie 2009/128/EG sollen die…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 und der vorliegenden Richtlinie müssen die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes verpflichtend angewendet werden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.