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Mikroorganismen zur Verwendung in Pflanzenschutzmitteln werden in Übereinstimmung mit den spezifischen Datenanforderungen in Teil B des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 283/2013 der Kommission auf Stammebene bewertet. Daher sollten Mikroorganismen bei der Bewertung der Erfüllung der Kriterien für die Einstufung als Wirkstoffe mit geringem Risiko auch auf Stammebene identifiziert und charakterisiert werden, da sich die toxikologischen Eigenschaften verschiedener Stämme derselben Mikroorganismus-Art stark voneinander unterscheiden können. Ein Mikroorganismus kann als Wirkstoff mit geringem Risiko gelten, sofern er nicht auf Stammebene multiple Resistenzen gegenüber antimikrobiellen Mitteln zur Verwendung in der Human- oder Tiermedizin aufweist.
Wirkstoffe im Sinne des Artikels 2 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 umfassen Mikroorganismen, deren Eigenschaften sich von denjenigen chemischer Stoffe…
Wirkstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 können entweder chemische Wirkstoffe oder Mikroorganismen sein. Gemäß der Richtlinie 2009/128/EG sollen die…
Die Möglichkeit schädlicher Wirkungen beim Menschen wird unter Berücksichtigung der gemessenen oder geschätzten Höhe der Exposition des Menschen im Vergleich zu…
Anhang II Nummer 5 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erhält folgende Fassung: „5. Wirkstoffe mit geringem Risiko 5.1. Wirkstoffe, die keine Mikroorganismen sind…
Jeder Mikroorganismus, für den ein Antrag auf Genehmigung gestellt wird, ist auf Grundlage der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse als eindeutig zu einer…
Stoffe sollten nur dann in Pflanzenschutzmitteln angewandt werden, wenn nachgewiesen ist, dass sie einen offensichtlichen Nutzen für die Pflanzenerzeugung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.