Gesetze
Gesetz wird geladen …
Zum Schutz von Pflanzen eingesetzte Mikroorganismen wirken generell gegen eine spezifische Gruppe von Schädlingen, und ihre spezifischen Wirkungsweisen können intrinsisch ohne Relevanz für die Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier sein. Sie können durchaus Metaboliten bilden, für die die Exposition und das Risiko spezifisch bewertet werden müssten. Die Spezifität ihres Wirtsspektrums kann das Risiko anhaltender Auswirkungen auf Nichtzielorganismen im Vergleich zu chemischen Stoffen durchaus einschränken, wodurch auch die Relevanz von Tierversuchen zur Erstellung ihres pathogenen Profils sinkt. All diese spezifischen Eigenschaften von Mikroorganismen sind wichtig, um die Art und Weise der Durchführung der Risikobewertung für Mikroorganismen von der Art und Weise ihrer Durchführung für chemische Stoffe zu unterscheiden. Es ist daher angezeigt, Teil B des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 283/2013 dahin gehend zu ändern, dass die Datenanforderungen an die neuesten wissenschaftlichen Entwicklungen sowie an die spezifischen biologischen Eigenschaften von Mikroorganismen angepasst werden.
Die geltenden Genehmigungsverfahren und -kriterien in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009, die der Bewertung dessen dienen, ob Wirkstoffe schädliche…
Da es sich bei Mikroorganismen um lebende Organismen handelt, ist anders als bei chemischen Stoffen eine spezifische Herangehensweise erforderlich, um auch den…
Die aktuell vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse über die von Mikroorganismen gebildeten Metaboliten ermöglichen ein besseres Verständnis der Rolle, die…
Mikroorganismen zur Verwendung in Pflanzenschutzmitteln werden in Übereinstimmung mit den spezifischen Datenanforderungen in Teil B des Anhangs der Verordnung…
Da es sich bei Mikroorganismen um lebende Organismen handelt, ist anders als bei chemischen Stoffen eine spezifische Herangehensweise erforderlich, um auch die…
Unter Nummer 3.1 Buchstabe b des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 ist festgelegt, welche Angaben der Antragsteller in dem Dossier machen muss, damit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.