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Zur Gewährleistung der Betriebssicherheit, der Frequenzqualität und einer effizienten Nutzung des Verbundsystems enthält diese Verordnung detaillierte Leitlinien in Bezug auf folgende Aspekte:
Anforderungen und Grundsätze hinsichtlich der Betriebssicherheit;
Bestimmungen und Zuständigkeiten für die Koordination und den Datenaustausch zwischen ÜNB, zwischen ÜNB und VNB sowie zwischen ÜNB oder VNB und SNN bei der Betriebsplanung und beim echtzeitnahen Betrieb;
Bestimmungen für die Aus- und Weiterbildung und die Zertifizierung von Mitarbeitern der Netzbetreiber;
Anforderungen an die Nichtverfügbarkeits-Koordination;
Anforderungen an die Fahrplanerstellung für die einzelnen Regelzonen der ÜNB sowie
Bestimmungen zur Schaffung eines Unionsrahmens für die Leistungs-Frequenz-Regelung und Reserven.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.