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Das Ziel von EMAS besteht darin, kontinuierliche Verbesserungen der Umweltleistung von Organisationen zu fördern, indem die Organisationen ein Umweltmanagementsystem errichten und anwenden, die Leistung dieses Systems bewerten, Informationen über die Umweltleistung vorlegen, einen offener Dialog mit der Öffentlichkeit und anderen interessierten Kreisen führen und die Mitarbeiter aktiv beteiligen. Zu diesem Zweck sind in den Anhängen I bis IV der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 die speziellen Anforderungen festgelegt, die die Organisationen, die EMAS anwenden oder eine EMAS-Registrierung anstreben, erfüllen müssen.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 wurde ein System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) geschaffen. Das Ziel von EMAS besteht darin,…
Es wird ein Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (nachstehend als „EMAS“ bezeichnet) geschaffen, an dem sich…
Die Anwendung von Umweltmanagementsystemen, einschließlich EMAS gemäß der Verordnung (EG) Nr. 761/2001, hat sich als wirksames Instrument zur Förderung von…
Organisationen sollten zur freiwilligen Teilnahme an EMAS angeregt werden und könnten so einen zusätzlichen Vorteil hinsichtlich der behördlichen Kontrolle, der…
Der Mechanismus, mit dem festgestellt wird, ob eine Organisation alle einschlägigen Umweltvorschriften einhält, sollte verbessert werden, um die Glaubwürdigkeit…
EMAS sollte allen Organisationen innerhalb und außerhalb der Gemeinschaft, deren Tätigkeiten Umweltauswirkungen haben, offen stehen. EMAS sollte diesen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.