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Organisationen, die sowohl eine EMAS-Registrierung als auch eine ISO 14001-Zertifizierung erhalten oder aufrechterhalten möchten, wenden häufig ein einziges integriertes Begutachtungs-/Zertifizierungsverfahren an. Um die Kohärenz zwischen den Anforderungen beider Instrumente zu wahren, sollten die Organisationen nicht verpflichtet werden, die geänderten Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 vor der neuen Fassung der Internationalen Norm ISO 14001 anzuwenden. Deshalb müssen Übergangsregelungen erlassen werden.
Nach EMAS registrierte Organisationen müssen jedes Jahr eine Umwelterklärung gemäß Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 erstellen bzw. diese…
In Anhang II Teil B der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 sind eine Reihe weiterer Fragen aufgeführt, die Organisationen, die nach dem Gemeinschaftssystem für…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 wurde ein System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) geschaffen. Das Ziel von EMAS besteht darin,…
Das Ziel von EMAS besteht darin, kontinuierliche Verbesserungen der Umweltleistung von Organisationen zu fördern, indem die Organisationen ein…
Um eine kohärente Vorgehensweise zwischen den auf Gemeinschaftsebene im Bereich des Umweltschutzes entwickelten Rechtsinstrumenten zu fördern, sollten die…
Die Anwendung von Umweltmanagementsystemen, einschließlich EMAS gemäß der Verordnung (EG) Nr. 761/2001, hat sich als wirksames Instrument zur Förderung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.