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ERLÄUTERUNG Die Codes wurden aus der Kombinierten Nomenklatur im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif, wie in deren Anhang I festgelegt, übernommen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der vorliegenden Verordnung und in den durch nachfolgende Rechtsakte geänderten Fassungen jeweils sinngemäß gilt. Hubschrauber 8802 11 mit einem Leergewicht von 2 000 kg oder weniger 8802 12 mit einem Leergewicht von mehr als 2 000 kg Schiffe 8901 Fahrgastschiffe, Kreuzfahrtschiffe, Fährschiffe, Frachtschiffe, Lastkähne und ähnliche Wasserfahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern 8902 Fischereifahrzeuge; Fabrikschiffe und andere Schiffe für das Verarbeiten oder Konservieren von Fischereierzeugnissen 8903 Jachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote; Ruderboote und Kanus 8904 Schlepper und Schubschiffe 8906 Andere Wasserfahrzeuge, einschließlich Kriegsschiffe und Rettungsfahrzeuge, ausgenommen Ruderboote 8907 10 aufblasbare Flöße
ERLÄUTERUNG Die Codes wurden aus der Kombinierten Nomenklatur im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über…
„ANHANG XIk SCHIFFE NACH ARTIKEL 16n ERLÄUTERUNG Die Codes wurden aus der Kombinierten Nomenklatur im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr.…
„ANHANG VII Güter die bei der Schleusung von Migranten und beim Menschenhandel verwendet werden können im Sinne des Artikels 2a ERLÄUTERUNG Die Codes wurden aus…
ERLÄUTERUNG Die Codes wurden aus der Kombinierten Nomenklatur (KN) gemäß Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über…
„ANHANG XIb Blei und Bleierz gemäß Artikel 16c ERLÄUTERUNG Die Codes wurden aus der Kombinierten Nomenklatur im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 der Verordnung…
ERLÄUTERUNG Die Codes wurden aus der Kombinierten Nomenklatur im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.