Gesetze
Gesetz wird geladen …
Am 14. September 2017 nahm der Rat den Beschluss (GASP) 2017/1561 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASPzwecks Aufnahme einer Ausnahmeregelung für Zahlungen an „Seehandelshäfen Krim“ für Dienstleistungen, die an den Häfen „Fischereihafen Kerch“, „Handelshafen Yalta“ und „Handelshafen Evpatoria“ bzw. durch „Gosgidrografiya“ und die Hafenterminal-Zweigstellen der „Seehandelshäfen Krim“ erbracht werden, an.
Am 18. Dezember 2014 hat der Rat den Beschluss 2014/933/GASP angenommen, mit dem der Beschluss 2014/386/GASP durch die Aufnahme des Verbots aller ausländischen…
Der Rat erließ am 23. Juni 2014 den Beschluss 2014/386/GASP über Beschränkungen für Waren mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol und über die direkte oder…
Am 14. September 2017 nahm der Rat die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1549 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 an, mit dem „Seehandelshäfen…
Am 30 Juli 2014 nahm der Rat den Beschluss 2014/507/GASP zur Änderung des Beschlusses 2014/386/GASP an, um ein Verbot von neuen Investitionen in die…
Der Rat hat am 12 Mai 2014 den Beschluss 2014/265/GASP angenommen, mit dem der Beschluss 2014/145/GASP geändert wird und der geänderte Kriterien für die…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates werden bestimmte im Beschluss 2014/386/GASP vorgesehene Maßnahmen umgesetzt, insbesondere Beschränkungen für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.