Erwägungsgrund 1 32017R1547
Mit der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates werden die Maßnahmen umgesetzt, die im Beschluss 2014/145/GASP vorgesehen sind.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates werden die Maßnahmen umgesetzt, die im Beschluss 2014/145/GASP vorgesehen sind.