Erwägungsgrund 3 32017L1564RICHTLINIE (EU) 2017/1564 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. September 2017 über bestimmte zulässige Formen der Nutzung bestimmter urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützter Werke und sonstiger Schutzgegenstände zugunsten blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen und zur Änderung der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft
Blinde, sehbehinderte oder anderweitig lesebehinderte Personen stoßen noch immer auf viele Hindernisse beim Zugang zu Büchern und anderem gedrucktem Material,…
Erwägungsgrund 7 32017L1564RICHTLINIE (EU) 2017/1564 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. September 2017 über bestimmte zulässige Formen der Nutzung bestimmter urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützter Werke und sonstiger Schutzgegenstände zugunsten blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen und zur Änderung der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft
Diese Richtlinie betrifft Personen, die blind sind, Personen, die eine Sehbehinderung haben, die nicht so weit ausgeglichen werden kann, dass ihre Sehfähigkeit…
Erwägungsgrund 12 32017L1564RICHTLINIE (EU) 2017/1564 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. September 2017 über bestimmte zulässige Formen der Nutzung bestimmter urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützter Werke und sonstiger Schutzgegenstände zugunsten blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen und zur Änderung der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft
Um die Verfügbarkeit von Vervielfältigungsstücken in einem barrierefreien Format zu verbessern und die nicht genehmigte Verbreitung von Werken oder sonstigen…
Erwägungsgrund 18 32017L1564RICHTLINIE (EU) 2017/1564 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. September 2017 über bestimmte zulässige Formen der Nutzung bestimmter urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützter Werke und sonstiger Schutzgegenstände zugunsten blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen und zur Änderung der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft
Mit dem Erlass dieser Richtlinie will die Union dafür sorgen, dass begünstigte Personen im gesamten Binnenmarkt Zugang zu Büchern und anderem gedruckten…
Erwägungsgrund 5 32018D0254Der Vertrag von Marrakesch enthält eine Reihe internationaler Regeln, die sicherstellen, dass auf nationaler Ebene Einschränkungen des oder Ausnahmen vom…
Erwägungsgrund 4 32014D0221BESCHLUSS DES RATES vom 14. April 2014 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union des Vertrags von Marrakesch zur Erleichterung des Zugangs blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen zu veröffentlichten Werken (2014/221/EU)
Der Vertrag von Marrakesch enthält eine Reihe internationaler Regeln, die sicherstellen, dass für das Urheberrecht auf nationaler Ebene Einschränkungen oder…