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Diese Verordnung sollte gewährleisten, dass Vervielfältigungsstücke in einem barrierefreien Format von Büchern, einschließlich E-Books, Zeitungen, Zeitschriften, Magazinen und anderen Schriftstücken, Notationen einschließlich Notenblättern, und anderem gedruckten Material, auch in Audioformat, gleichermaßen digital wie analog, die in einem Mitgliedstaat entsprechend den zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1564 erlassenen nationalen Vorschriften erstellt werden, in Drittländern, die Parteien des Vertrags von Marrakesch sind, zugunsten von begünstigten Personen oder befugten Stellen im Sinne des Vertrags von Marrakesch verbreitet, wiedergegeben oder zugänglich gemacht werden können. Zu den barrierefreien Formaten gehören beispielsweise Braille-Schrift, Großdruck, angepasste E-Bücher, Hörbücher und Hörfunksendungen. Angesichts des „nicht kommerziellen Ziels des Vertrags von Marrakesch“ sollte die Verbreitung, die öffentliche Wiedergabe oder öffentliche Zugänglichmachung von Vervielfältigungsstücken in einem barrierefreien Format an beziehungsweise für blinde, sehbehinderte oder anderweitig lesebehinderte Personen oder befugte Stellen in dem Drittland nur in gemeinnütziger Weise durch befugte Stellen mit Sitz in einem Mitgliedstaat erfolgen.
Ebenso sollte diese Verordnung die Einfuhr von Vervielfältigungsstücken in einem barrierefreien Format, die in Übereinstimmung mit der Umsetzung des Vertrags…
Um die Verfügbarkeit von Vervielfältigungsstücken in einem barrierefreien Format zu verbessern und die nicht genehmigte Verbreitung von Werken oder sonstigen…
Nach dem Gutachten A-3/15 des Gerichtshofs der Europäischen Union müssen die im Vertrag von Marrakesch vorgesehenen Ausnahmen oder Beschränkungen von…
Eine begünstigte Person oder eine befugte Stelle mit Sitz in einem Mitgliedstaat kann ein Vervielfältigungsstück eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands…
Eine befugte Stelle mit Sitz in einem Mitgliedstaat kann ein Vervielfältigungsstück eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands in einem barrierefreien…
Die in dieser Richtlinie festgelegten zulässigen Nutzungsformen sollten das Erstellen von Vervielfältigungsstücken in einem barrierefreien Format entweder durch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.