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Für Cinidonethyl legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor . Die Genehmigung von Cinidon-ethyl wurde gemäß der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1134/2011 nicht erneuert. Da Cinidonethyl in der Union nicht mehr zugelassen ist und auch keine zugelassenen Verwendungen in Drittländern gemeldet wurden, dürften auch keine Rückstände von Cinidonethyl in Pflanzen- oder Tiererzeugnissen zu erwarten sein. Dennoch hält es die Behörde für angemessen, die RHG für Cinidonethyl auf die spezifische Bestimmungsgrenze oder auf den Standardwert gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festzusetzen.
Für Anthrachinon hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „die Behörde“) eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden…
Für Bitertanol legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005…
Für Indolylessigsäure legte die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005…
Die Nichtaufnahme von 2-Naphthyloxyessigsäure in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG wurde durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1127/2011 der Kommission…
Für Daminozid hat die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 vorgelegt…
Für Propanil hat die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.