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In Bezug auf Fluazifop-P wurden mehrere RHG durch die Verordnung (EU) 2016/1015 der Kommission geändert. Die genannte Verordnung sieht eine Senkung des RHG für Kürbiskerne auf die einschlägige Bestimmungsgrenze mit Wirkung ab dem 19. Januar 2017 vor. Im Interesse der Rechtssicherheit sollte der in der vorliegenden Verordnung festgelegte RHG ab demselben Datum gelten.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Bezüglich des RHG von Fluazifop-P bei…
In Bezug auf Thiacloprid und Trifloxystrobin wurden mit der Verordnung (EU) 2015/1200 der Kommission mehrere RHG geändert. Mit der genannten Verordnung wurden…
Die vorliegende Verordnung sollte eine Übergangsregelung für Erzeugnisse enthalten, die vor der Änderung der RHG hergestellt wurden und für die den verfügbaren…
Bezüglich Fluopyram wurden mit der Verordnung (EU) Nr. 270/2012 der Kommission für mehrere Erzeugnisse — bis zur Vorlage weiterer Rückstandsdaten — vorläufige…
Bezüglich Formetanat wurden mehrere RHG durch die Verordnung (EU) Nr. 61/2014 der Kommision geändert. Darin wird der RHG für Erdbeeren ab dem 14. August 2014…
Für Fluazifop-P legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.