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Mit der Verordnung (EU) 2025/581 der Kommission , die ab dem 17. April 2025 gilt, wurde die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 dahin gehend geändert, dass die RHG für Flupyradifuron bei Ananas und Sonnenblumenkernen festgelegt wurden. Diese in der Verordnung (EU) 2025/581 festgelegten RHG wurden jedoch durch diejenigen RHG ersetzt, die in der Verordnung (EU) 2024/2640 der Kommission festgelegt wurden, die zwar vor der Verordnung (EU) 2025/581 erlassen wurde, aber erst seit dem 30. April 2025 gilt. Dies war auf einen Fehler betreffend die Reihenfolge der jeweiligen Zeitpunkte des Geltungsbeginns der Verordnung (EU) 2025/581 und der Verordnung (EU) 2024/2640 zurückzuführen.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 10. Mai 2022 hinsichtlich…
Daher sollten die CXL für Flupyradifuron bei Ananas und Sonnenblumenkernen, gestützt auf den wissenschaftlichen Bericht der Behörde sowie die Prüfung der…
Mit der Verordnung (EU) 2025/581 wurde auch die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 dahin gehend geändert, dass die RHG für Kaliumphosphonat in „Kopfsalaten und…
Mit der Verordnung (EU) 2019/977 der Kommission , die am 7. Juli 2019 in Kraft trat, wurde die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 dahin gehend geändert, dass die RHG…
Bezüglich Diazinon wurde in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ein RHG von 0,3 mg/kg bei Ananas festgelegt, der im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 899/2012 der…
Die RHG für mehrere Erzeugnisse, darunter bestimmte Erzeugnisse der Gruppe der Schalenfrüchte, wurden durch die Verordnung (EU) Nr. 991/2014 geändert, und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.