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Am 28. September 2017 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2017/1775 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Mali angenommen, durch den die Resolution 2374 (2017) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen umgesetzt wird. Diese Maßnahmen sehen Reisebeschränkungen sowie das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter Personen vor, die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (im Folgenden „Sicherheitsrat“) oder von dem zuständigen Sanktionsausschuss der Vereinten Nationen als für Handlungen oder politische Maßnahmen, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität in Mali bedrohen, verantwortlich oder daran mitschuldig oder direkt oder indirekt beteiligt benannt wurden. Diese Personen sind im Anhang des Beschlusses (GASP) 2017/1775 aufgeführt.
Mit dem Beschluss 2014/932/GASP wird die Resolution 2140 (2014) des VN-Sicherheitsrats vom 26. Februar 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in…
Am 1. Oktober 2015 nahm der Rat den Beschluss (GASP) 2015/1763 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi an, der Reisebeschränkungen sowie das…
Gemäß der Resolution 2374 (2017) des Sicherheitsrates sollen Reisebeschränkungen gegen Personen angewendet werden, die von dem nach Nummer 9 der Resolution 2374…
Der Rat hat am 17 März 2014 den Beschluss 2014/145/GASP angenommen, der Reisebeschränkungen und das Einfrieren der Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen…
Am 15. Oktober 2018 nahm der Rat den Beschluss (GASP) 2018/1544 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen an. Der…
Am 17. März 2014 nahm der Rat den Beschluss 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.