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Mit der Verordnung (EU) 2017/1770 des Rates wird der Beschluss (GASP) 2017/1775 wirksam, der das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter Personen vorsieht, die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (im Folgenden „Sicherheitsrat“) oder von dem zuständigen Sanktionsausschuss der Vereinten Nationen als für Handlungen oder politische Maßnahmen, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität in Mali bedrohen, verantwortlich oder daran mitschuldig oder direkt oder indirekt beteiligt benannt wurden.
Am 28. September 2017 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2017/1775 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Mali angenommen, durch den die Resolution…
Mit der Verordnung (EU) 2022/2309 verleiht dem Beschluss (GASP) 2022/2319 des Rates Wirksamkeit, der das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 377/2012 des Rates wird der Beschluss 2012/285/GASP des Rates umgesetzt und bestimmte Maßnahmen gegen den Frieden, die Sicherheit…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates werden bestimmte Maßnahmen umgesetzt, die in dem Beschluss 2014/145/GASP vorgesehen sind; die genannte Verordnung…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 werden bestimmte im Beschluss 2014/145/GASP des Rates vorgesehene Maßnahmen umgesetzt, einschließlich des Einfrierens der…
Die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates dient zur Umsetzung bestimmter im Beschluss 2014/145/GASP vorgesehener Maßnahmen und sieht das Einfrieren von Geldern…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.