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Bei der Erstellung des Präventions- und des Notfallplans erwägt die zuständige Behörde die Anwendung von Maßnahmen, die in der folgenden nicht erschöpfenden Liste enthalten sind, ausschließlich im Notfall: a) Maßnahmen auf der Angebotsseite: — Rückgriff auf strategische Gasvorräte, — Anordnung der Nutzung der Speicherbestände alternativer Brennstoffe (z. B. gemäß der Richtlinie 2009/119/EG ), — Anordnung der Nutzung von Strom, der nicht mit Gas erzeugt wird, — Anordnung der Erhöhung der Produktionsniveaus, — Anordnung der Entnahme aus Speicheranlagen; b) Maßnahmen auf der Nachfrageseite: — verschiedene Etappen einer verbindlichen Reduzierung der Nachfrage, einschließlich: — Anordnung des Brennstoffwechsels, — Anordnung der Nutzung unterbrechbarer Verträge, wo diese nicht in vollem Umfang als Teil der marktbasierten Maßnahmen eingesetzt werden, — Anordnung der Abschaltung von Kunden.
Nicht marktbasierte Maßnahmen dürfen in Stromversorgungskrisen nur als letztes Mittel eingesetzt werden, wenn alle marktbasierten Optionen ausgeschöpft sind…
aufzeigen, welchen Beitrag die nicht-marktbasierten Maßnahmen, die für die Notfallstufe vorgesehen oder umzusetzen sind, leisten können, und bewerten, inwieweit…
Notfallstufe (im Folgenden: Notfall): Es liegt eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere…
Bei der Erstellung und Umsetzung der Präventions- und Notfallpläne sollten die zuständigen Behörden stets auf den sicheren Betrieb des Gasnetzes auf regionaler…
andere Präventivmaßnahmen zur Bewältigung der in der Risikobewertung festgestellten Risiken, zum Beispiel, wenn angezeigt, Maßnahmen im Zusammenhang mit der…
Um die bestmögliche Vorbereitung sicherzustellen und eine Störung der Gasversorgung zu verhindern bzw. ihre Folgen zu mindern, falls es dennoch dazu kommt,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.