Erwägungsgrund 10 32017R1938
Eine von Solidarität getragene regionale Zusammenarbeit unter Einbeziehung sowohl der Behörden als auch der Erdgasunternehmen sollte das Leitprinzip dieser Verordnung bilden, damit die festgestellten Risiken verringert, der Nutzen koordinierter Maßnahmen optimiert und die kosteneffizientesten Maßnahmen für die Verbraucher in der Union durchgeführt werden. Die regionale Zusammenarbeit sollte schrittweise um eine stärkere Ausrichtung auf die Unionsebene ergänzt werden, wobei auf alle auf dem Erdgasbinnenmarkt verfügbaren Lieferungen und Instrumente zurückgegriffen werden kann. Die auf Unionsebene vorgenommene Bewertung der Korridore für die Notversorgung sollte in die regionale Zusammenarbeit einbezogen werden.