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Es ist notwendig, die Vorhersehbarkeit der in einem Notfall zu treffenden Maßnahmen zu gewährleisten, damit alle Marktteilnehmer ausreichend Gelegenheit haben, darauf zu reagieren und sich auf solche Umstände vorzubereiten. Grundsätzlich sollten die zuständigen Behörden deshalb gemäß ihren Notfallplan handeln. Unter ausreichend begründeten besonderen Umständen sollte es ihnen aber erlaubt sein, Maßnahmen zu ergreifen, die von diesen Plänen abweichen. Ferner ist es wichtig, die Art und Weise, wie Notfälle bekannt gegeben werden, transparenter und vorhersehbarer zu machen. Hierbei können Informationen über den Netzbilanzierungsstatus (den Gesamtstatus des Fernleitungsnetzes) — der entsprechende Rahmen ist in der Verordnung (EU) Nr. 312/2014 der Kommission festgelegt — eine wichtige Rolle spielen. Diese Informationen sollten den zuständigen Behörden und den nationalen Regulierungsbehörden, soweit sie nicht die zuständigen Behörden sind, in Echtzeit zur Verfügung stehen.
Im Fall von ungünstigen Entwicklungen, die das ordnungsgemäße Funktionieren und die Integrität von Finanzmärkten oder die Stabilität des Finanzsystems in der…
Im Fall von ungünstigen Entwicklungen, die das ordnungsgemäße Funktionieren und die Integrität von Finanzmärkten oder die Stabilität des Finanzsystems in der…
Bei der Erstellung und Umsetzung der Präventions- und Notfallpläne sollten die zuständigen Behörden stets auf den sicheren Betrieb des Gasnetzes auf regionaler…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass Unternehmen, die Endnutzern einen elektronischen Kommunikationsdienst für das Führen ausgehender Gespräche über…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die in einem Notfallplan oder einem Notfallmanagementsystem aufgeführten Notfalleinsatzkräfte über die Risiken, die ihr…
Die Präventions- und Notfallpläne sollten regelmäßig veröffentlicht und aktualisiert werden. Damit die Notfallpläne stets aktuell und wirksam sind, sollten die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.