Erwägungsgrund 11 32017R1938
Eine Beurteilung der Versorgungssicherheit und der Aufstellung von Präventions- und Folgenminderungsmaßnahmen unter dem Gesichtspunkt des Risikos ermöglicht ein koordiniertes Vorgehen und bietet beträchtliche Vorteile bei der Wirksamkeit der Maßnahmen und einer Optimierung von Ressourcen. Das gilt insbesondere für Maßnahmen zur Gewährleistung einer kontinuierlichen Versorgung geschützter Kunden unter besonders schwierigen Bedingungen und zur Eindämmung der Folgen eines Notfalls. Dank einer im Rahmen von Risikogruppen gemeinsam durchgeführten Bewertung korrelierter Risiken, die sowohl umfassender als auch genauer ist, werden die Mitgliedstaaten besser auf Krisen vorbereitet sein. Überdies ermöglicht ein koordiniertes und im Voraus vereinbartes Herangehen für die Versorgungssicherheit im Notfall eine abgestimmte Reaktion und verringert das Risiko nachteiliger Auswirkungen, die rein nationale Maßnahmen in benachbarten Mitgliedstaaten haben könnten.