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Die Verordnung (EU) Nr. 994/2010 sollte aufgehoben werden. Um jedoch Rechtsunsicherheit zu vermeiden, sollten die mit jener Verordnung aufgestellten Präventions- und Notfallpläne in Kraft bleiben, bis die neuen, entsprechend der vorliegenden Verordnung ausgearbeiteten Präventions- und Notfallpläne zum ersten Mal beschlossen werden —
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 994/2010 aufgestellte und gemäß der genannten Verordnung aktualisierte Präventionspläne und Notfallpläne bleiben in Kraft, bis die…
Die Verordnung (EU) Nr. 904/2010 sollte daher entsprechend geändert werden —
Die Verordnung (EU) Nr. 823/2010 sollte daher aufgehoben werden.
Die Verordnungen (EU) Nr. 904/2010 und (EU) 2017/2454 sollten daher entsprechend geändert werden —
Die Verordnung (EG) Nr. 199/2008 sollte aufgehoben werden. In Bezug auf bereits genehmigte nationale Programme und in Bezug auf das derzeit in Kraft befindliche…
Die Verordnungen (EU) Nr. 925/2010 und (EU) Nr. 955/2010 sollten daher entsprechend geändert werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.