Erwägungsgrund 19 32016R1139
Bei Beständen, die als Beifänge gefischt werden, sollten bei fehlenden wissenschaftlichen Gutachten zu den Mindestwerten für die Laicherbiomasse solcher Bestände spezifische Erhaltungsmaßnahmen verabschiedet werden, wenn aus wissenschaftlichen Gutachten hervorgeht, dass Abhilfemaßnahmen erforderlich sind.