Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Delegierten Europäischen Staatsanwälte sollten ein integraler Bestandteil der EUStA sein; als solche sollten sie daher bei der Ermittlung und Verfolgung von Straftaten, die in die Zuständigkeit der EUStA fallen, ausschließlich im Auftrag und im Namen der EUStA im Hoheitsgebiet ihres jeweiligen Mitgliedstaats handeln. Dies erfordert, dass ihnen im Rahmen dieser Verordnung ein funktional und rechtlich unabhängiger Status gewährt wird, der sich von einem Status nach nationalem Recht unterscheidet.
Die Delegierten Europäischen Staatsanwälte handeln im Namen der EUStA in ihrem jeweiligen Mitgliedstaat und haben neben und vorbehaltlich der ihnen übertragenen…
Das Verfahren für die Ernennung der Delegierten Europäischen Staatsanwälte sollte gewährleisten, dass sie integraler Bestandteil der EUStA sind, während sie auf…
Die Ermittlungen der EUStA sollten in der Regel von den Delegierten Europäischen Staatsanwälten in den Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Sie sollten hierbei…
In jedem Mitgliedstaat sollte es zwei oder mehr Delegierte Europäische Staatsanwälte geben, damit die reibungslose Bearbeitung der Fälle der EUStA gewährleistet…
Aus jedem Mitgliedstaat sollte ein Europäischer Staatsanwalt für das Kollegium ernannt werden. Grundsätzlich sollten die Europäischen Staatsanwälte im Auftrag…
Ungeachtet ihres besonderen Status im Rahmen dieser Verordnung sollten Delegierte Europäische Staatsanwälte während ihrer Amtszeit ferner Mitglieder der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.