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Die Delegierten Europäischen Staatsanwälte sollten an Weisungen der Ständigen Kammern und der Europäischen Staatsanwälte gebunden sein. Ist ein Delegierter Europäischer Staatsanwalt der Auffassung, dass er zur Ausführung einer Weisung Maßnahmen treffen müsste, die nicht im Einklang mit dem nationalen Recht stehen, so sollte er um eine Überprüfung der Weisung durch den Europäischen Generalstaatsanwalt ersuchen.
Beschließt ein Mitgliedstaat, einen nationalen Staatsanwalt, der zum Delegierten Europäischen Staatsanwalt ernannt wurde, aus Gründen, die nicht mit seinen…
Die Delegierten Europäischen Staatsanwälte arbeiten eng zusammen, indem sie einander bei grenzüberschreitenden Fällen unterstützen und regelmäßig konsultieren.…
Der die Aufsicht führende Europäische Staatsanwalt kann in einem spezifischen Fall im Einklang mit anwendbarem nationalen Recht und mit den Weisungen der…
In grenzüberschreitenden Fällen sollte der betraute Delegierte Europäische Staatsanwalt unterstützende Delegierte Europäische Staatsanwälte heranziehen können,…
Die Delegierten Europäischen Staatsanwälte können auch Aufgaben als nationale Staatsanwälte wahrnehmen, soweit sie dadurch nicht daran gehindert sind, ihren…
Die Ermittlungen der EUStA sollten in der Regel von den Delegierten Europäischen Staatsanwälten in den Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Sie sollten hierbei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.