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Um die wirksame, zuverlässige und einheitliche Überwachung der Einhaltung und Durchsetzung dieser Verordnung hinsichtlich operativer personenbezogener Daten sicherzustellen, wie in Artikel 8 der Charta gefordert, sollte der Europäische Datenschutzbeauftragte die in dieser Verordnung festgelegten Aufgaben und wirksame Befugnisse haben, darunter Untersuchungsbefugnisse, Abhilfebefugnisse und beratende Befugnisse, die die notwendigen Instrumente zur Erfüllung dieser Aufgaben darstellen. Die Befugnisse des Europäischen Datenschutzbeauftragten sollten jedoch weder die speziellen Vorschriften für Strafverfahren, einschließlich der Ermittlung und Verfolgung von Straftaten, noch die Unabhängigkeit der Gerichte unangemessen beeinträchtigen.
Der Europäische Datenschutzbeauftragte ist zuständig für die Überwachung und Durchsetzung der Anwendung der Bestimmungen dieser Verordnung und aller anderen…
Der Europäische Datenschutzbeauftragte ist dafür verantwortlich, zu überwachen, dass die Kommission personenbezogene Daten gemäß diesem Beschluss verarbeitet,…
Damit in der gesamten Union eine einheitliche Überwachung und Durchsetzung der Datenschutzvorschriften gewährleistet ist, sollte der Europäische…
Der Europäische Datenschutzbeauftragte ist zuständig für die Überwachung und Gewährleistung der Anwendung der Bestimmungen dieser Verordnung zum Schutz der…
Die mit der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 erfolgte Einrichtung des Amtes des Europäischen Datenschutzbeauftragten, der befugt ist, seine Aufgaben und Befugnisse…
Der Europäische Datenschutzbeauftragte sollte die Anwendung dieser Verordnung, einschließlich der Bestimmungen zur Datensicherheit, unter anderem durch Kontakte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.