Erwägungsgrund 1 32017R1941
Die Verordnung (EG) Nr. 66/2010 enthält allgemeine Vorgaben für das Muster des EU-Umweltzeichens. Die besonderen Vorgaben werden nach Anhörung der zuständigen Stellen in den Mitgliedstaaten und des Ausschusses für das Umweltzeichen der Europäischen Union in einem eigenen Dokument festgehalten.