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Im Jahr 1989 hat der Rat die Verordnung (EWG) Nr. 1101/89 angenommen. Zehn Jahre später hat der Rat die Verordnung (EG) Nr. 718/1999 angenommen, um sicherzustellen, dass weiterhin geeignete Instrumente für den Sektor Binnenschiffsverkehr und die Verwaltung der Flottenkapazität zur Verfügung stehen. Die Verordnung (EG) Nr. 718/1999 hat denselben Regelungsgegenstand wie die Verordnung (EWG) Nr. 1101/89, ohne diese aber aufzuheben.
In der Verordnung (EG) Nr. 718/1999 des Rates werden kapazitätsbezogene Maßnahmen der Union für Schiffe festgelegt, die zur Güterbeförderung auf den…
Gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 718/1999 legt die Kommission die in dieser Verordnung aufgeführten praktischen Einzelheiten zur Durchführung der…
Die Verordnung (EG) Nr. 805/1999 der Kommission vom 16. April 1999 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 718/1999 des Rates über…
Die Richtlinie 2009/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Änderung der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Spezifikationen…
Die Fangmöglichkeiten sollten nach den Gemeinschaftsbestimmungen genutzt werden, vor allem der Verordnung (EWG) Nr. 2807/83 der Kommission vom 22. September…
Die Fangmöglichkeiten sollten nach den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen genutzt werden, vor allem nach Maßgabe der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 des Rates…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.