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Nach Artikel 8 Absatz 6 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Straße sind alle Fahrzeuge, die den in der Richtlinie 96/53/EG des Rates festgelegten technischen Normen entsprechen, seit dem 1. Januar 2005 von jeglicher Kontingentierung oder Genehmigungspflicht befreit. Die Verordnung (EG) Nr. 2888/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates , die die Verteilung von Genehmigungen für Lastkraftwagen betrifft, die in der Schweiz fahren, sollte daher als hinfällig betrachtet werden.
Für Fahrzeuge oder für eine Serie von Fahrzeugen, die mit einem genehmigten Fahrzeugtyp übereinstimmen, ist eine Genehmigung für das Inverkehrbringen ohne…
Die Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung nach der Richtlinie 2007/46/EG kann für folgende Fahrzeuge erteilt werden: Die Anwendung der Richtlinie 2006/42/EG des…
In Übereinstimmung mit der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung…
In Artikel 9 wird folgender Absatz angefügt: „Zum Zwecke der Erteilung einer Lizenz an ein Güterkraftverkehrsunternehmen, das nur Kraftfahrzeuge oder…
Die Richtlinie 91/440/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 zur Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft , die Richtlinie 95/18/EG des Rates vom 19. Juni…
Es sollte gewährleistet werden, dass jene Fahrzeuge gemäß der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 ohne Verwaltungsaufwand genehmigt werden, die gemäß einer Regelung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.