Gesetze
Gesetz wird geladen …
Wie im EFSA-Gutachten empfohlen, sollte das dreijährige CWD-Überwachungsprogramm einerseits auf als Zuchtwild und in Gefangenschaft gehaltene Hirschartige und andererseits auf frei lebende und halbdomestizierte Hirschartige abzielen. Um die Rechtssicherheit zu gewährleisten, sollten in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 Begriffsbestimmungen für „als Zuchtwild und in Gefangenschaft gehaltene Hirschartige“, „frei lebende Hirschartige“ und „halbdomestizierte Hirschartige“ eingefügt werden.
Am 2. Dezember 2016 nahm die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ein wissenschaftliches Gutachten zur Chronic Wasting Disease bei…
Die Anhänge I und III der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 werden wie folgt geändert: 1. In Anhang I werden unter Nummer 2 folgende Begriffsbestimmungen angefügt:…
Daher sollten die Anforderungen an ein dreijähriges CWD-Überwachungsprogramm in Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Polen und Schweden, gestützt auf die…
Die Entscheidung 2007/182/EG der Kommission enthält die Anforderungen an eine Erhebung über CWD bei Hirschartigen, die von 2007 bis 2010 durchgeführt wurde. Da…
zur Erhaltung, Sicherung und Entwicklung als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung nach der Richtlinie 79/409/EWG vom 2. April 1979 (ABl. EWG Nr. L 103/1)…
Soweit Federwild betroffen ist, sind Rechtsverordnungen nach Absatz 1 oder Anordnungen nach Absatz 2 nur aus den in Artikel 9 Abs. 1 der Richtlinie79/409/EWG…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.