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Die Verordnung (EG) Nr. 854/2004 enthält besondere Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von Erzeugnissen tierischen Ursprungs und die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs. Die Durchführungsvorschriften zu diesen Verordnungen bezüglich anerkannter Testmethoden zum Nachweis mariner Biotoxine sind in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 2074/2005 der Kommission festgelegt.
In der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 sind besondereVerfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von Erzeugnissen tierischen Ursprungs festgelegt; die…
Die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 enthält die von Lebensmittelunternehmern einzuhaltenden spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs,…
Die Verordnung (EG) Nr. 854/2004 enthält besondere Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel…
Die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 enthält von Lebensmittelunternehmern einzuhaltende spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs. Die…
Die Verordnung (EG) Nr. 854/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält besondere Vorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.