Erwägungsgrund 2 32017R2061
Mit dem Beschluss (GASP) 2017/2073 wird eine Organisation aus der in Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 genannten Liste gestrichen.
Mit dem Beschluss (GASP) 2017/2073 wird eine Organisation aus der in Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 genannten Liste gestrichen.