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Mit dem Beschluss (GASP) 2017/2073 wird eine Organisation aus der in Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 genannten Liste gestrichen.
Der Rat ist zu dem Schluss gelangt, dass eine Person und eine Einrichtung von der in Anhang II des Beschlusses (GASP) 2016/849 enthaltenen Liste gestrichen…
Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 wird gestrichen.
Die in Anhang II dieses Beschlusses aufgeführte Einrichtung wird von der Liste in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP gestrichen.
Mehrere Einrichtungen sollten von der in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP enthaltenen Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen…
Die Namen der im Anhang dieses Beschlusses genannten Personen und Organisationen werden aus der Liste im Anhang des Gemeinsamen Standpunkts 2004/161/GASP…
Die Einträge zu drei Personen und einer Einrichtung, die vom VN-Sicherheitsrat benannt und in Anhang I des Beschlusses (GASP) 2016/849 aufgenommen wurden,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.