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Die Befugnis zur Änderung der Listen in den Anhängen IV und V der vorliegenden Verordnung sollte vom Rat ausgeübt werden, um Kohärenz mit dem Verfahren zur Änderung und Überprüfung der Anhänge I und II des Beschlusses (GASP) 2017/2074 herzustellen.
Die Befugnis zur Änderung der Listen in Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 sollte vom Rat ausgeübt werden, um Kohärenz mit dem Verfahren zur Änderung…
Zur Wahrung der Übereinstimmung mit dem Verfahren zur Änderung und Überprüfung des Anhangs des Beschlusses (GASP) 2019/797 sollte die Befugnis zur Änderung der…
Zur Wahrung der Übereinstimmung mit dem Verfahren zur Änderung und Überprüfung des Anhangs des Beschlusses (GASP) 2018/1544 sollte die Befugnis zur Änderung der…
Zur Wahrung der Übereinstimmung mit dem Verfahren zur Änderung und Überprüfung des Anhangs des Beschlusses (GASP) 2019/1720 sollte die Befugnis zur Änderung der…
Die Befugnis zur Änderung der Listen in den Anhängen XIII, XIV, XV, XVI und XVII der vorliegenden Verordnung sollte angesichts der besonderen Bedrohung des…
Im Interesse der Übereinstimmung mit dem Verfahren zur Festlegung, Änderung und Überprüfung des Anhangs des Beschlusses (GASP) 2019/1894 sollte der Rat die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.