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Die Befugnis zur Änderung der Listen in Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 sollte vom Rat ausgeübt werden, um Kohärenz mit dem Verfahren zur Änderung und Überprüfung des Anhangs des Beschlusses (GASP) 2018/655 herzustellen.
Die Befugnis zur Änderung der Listen in den Anhängen IV und V der vorliegenden Verordnung sollte vom Rat ausgeübt werden, um Kohärenz mit dem Verfahren zur…
Zur Wahrung der Übereinstimmung mit dem Verfahren zur Änderung und Überprüfung des Anhangs des Beschlusses (GASP) 2018/1544 sollte die Befugnis zur Änderung der…
Die Befugnis zur Änderung der Liste in Anhang XVIII der Verordnung (EU) 2017/1509 sollte vom Rat ausgeübt werden um die Kohärenz mit dem Verfahren zur Annahme…
Die Befugnis zur Änderung der Liste im Anhang I dieser Verordnung sollte angesichts der ernsten politischen Lage in der Ukraine und zur Gewährleistung der…
Die Befugnis zur Änderung der Liste im Anhang I dieser Verordnung sollte angesichts der ernsten politischen Lage in der Ukraine und zur Gewährleistung der…
Die Befugnis zur Änderung der Liste in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 sollte angesichts der politischen Lage in Belarus, und um Kohärenz mit dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.