Gesetze
Gesetz wird geladen …
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1984/2003 des Rates werden Programme für statistische Dokumente für Schwertfisch und Großaugenthun nach Maßgabe der einschlägigen ICCAT-Bestimmungen eingeführt. Da die ICCAT für Umladungen auf See neue Bestimmungen über statistische Programme angenommen hat, sollte die Verordnung (EG) Nr. 1984/2003 geändert werden, damit diese Bestimmungen im Unionsrecht durchgeführt werden.
der Programme für statistische Dokumente für ————— Schwertfisch (Xiphias gladius) und Großaugenthun (Thunnus obesus), die von der ICCAT beschlossen wurden.
Die Mitgliedstaaten schreiben vor, dass im Falle von Schiffen, die im ICCAT-Verzeichnis der zu Umladungen auf See berechtigten großen pelagischen…
Die ICCAT hat auf ihrer Jahrestagung 2006 für bestimmte Bestände weit wandernder Arten im Atlantik und im Mittelmeer eine Reihe von technischen Maßnahmen…
Ordnungswidrig im Sinne des § 18 Absatz 2 Nummer 11 Buchstabe a des Seefischereigesetzes handelt, wer gegen die Verordnung (EG) Nr. 1984/2003 des Rates vom 8.…
Die Verordnung (EWG) Nr. 3880/91 des Rates vom 17. Dezember 1991 über die Vorlage von Fangstatistiken durch die Mitgliedstaaten, die im Nordostatlantik…
Die Verordnung (EG) Nr. 104/2000 des Rates muss in Anbetracht der Mängel, die bei der Anwendung der zurzeit geltenden Marktbestimmungen festgestellt wurden, der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.