Erwägungsgrund 2 32017R2212
Am 30. November 2017 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2017/2214 angenommen, um bestimmte Tätigkeiten im Zusammenhang mit Hydrazin (CAS-Nr. 302-01-2) mit einer Konzentration von 70 Prozent oder mehr zu erlauben, einem Erzeugnis, das in der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union erfasst und für den Betrieb des ExoMars-Trägermoduls und die Erprobung und den Betrieb des ExoMars-Abstiegsmoduls im Rahmen der ExoMars-Mission 2020 erforderlich ist.