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In bestimmten Fällen müssen Drittstaatsangehörige für die Zwecke der Grenzübertrittskontrollen biometrische Daten bereitstellen. Daher sollten die Einreisevoraussetzungen für Drittstaatsangehörige dahingehend geändert werden, dass eine Verpflichtung zur Bereitstellung dieser biometrischen Daten eingeführt wird. Sofern Drittstaatsangehörige die Bereitstellung biometrischer Daten für die Erstellung ihres persönlichen Dossiers oder für die Durchführung der Grenzübertrittskontrollen ablehnen, sollte ein Einreiseverweigerungsbeschluss erlassen werden.
Er muss seine biometrischen Daten bereitstellen, wenn dies erforderlich ist, um
bei Drittstaatsangehörigen, die von der Visumpflicht befreit sind, die gemäß Artikel 17 Absatz 1 Buchstaben b und c der vorliegenden Verordnung vorgeschriebenen…
die Grenzübergangsstelle der Einreise und die Behörde, die die Einreise genehmigt hat;
die Tatsache, dass die Einreise verweigert wird, wenn ein Drittstaatsangehöriger sich weigert, die geforderten biometrischen Daten zur Registrierung,…
Bestehen Zweifel an der Echtheit des Reisedokuments oder an der Identität des Drittstaatsangehörigen, so umfassen die Abfragen, wenn möglich, die Überprüfung…
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Daten von Drittstaatsangehörigen bei der Einreise systematisch in allen einschlägigen Datenbanken abzufragen. Es…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.