Erwägungsgrund 4 32017R2228
In seiner überarbeiteten Stellungnahme vom 22. Oktober 2014 stufte der SCCS die Verwendung hydrolysierter Weizenproteine in kosmetischen Mitteln für Verbraucher als sicher ein, sofern die mittlere Molekülmasse der Peptide in Hydrolysaten den Höchstwert von 3,5 kDa nicht überschreitet.