Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die technologische Entwicklung ermöglicht die verstärkte Verwendung von Lebensmitteln, die nicht mehr für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, als Futtermittel. In der Verordnung (EU) Nr. 68/2013 der Kommission sind solche „ehemaligen Lebensmittel“ als Einzelfuttermittel aufgeführt. Da die Qualität solcher ehemaligen Lebensmittel allerdings in einigen Fällen unter Umständen nicht die Anforderungen für Futtermittel erfüllt, sollte in der Kennzeichnung dieser ehemaligen Lebensmittel angegeben werden, dass sie erst nach Verarbeitung als Futtermittel verwendet werden dürfen. Anhang VIII der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 sollte daher entsprechend geändert werden.
Sie muss getrennt von den Angaben gemäß Artikel 5 der Richtlinie 79/373/EWG des RatesABl. L 86 vom 6.4.1979, S. 30 . oder Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie…
„Ehemalige Lebensmittel“ sind Lebensmittel, ausgenommen wiederverwertbare Reste aus der Speisenzubereitung (Catering-Rückfluss), die in völliger Übereinstimmung…
Es hat sich herausgestellt, dass die Bestimmungen der Richtlinie 93/74/EWG, durchgeführt durch die Richtlinie 2008/38/EG der Kommission vom 5. März 2008 mit dem…
Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 über besondere Kennzeichnungsvorschriften für bestimmte Futtermittelzusatzstoffe und für Vormischungen und Anhang…
Bei bestimmten Stoffen, Mikroorganismen oder Zubereitungen („Erzeugnisse“) ist nicht sicher, ob sie Futtermittelzusatzstoffe sind. Diese Unsicherheit betrifft…
Anhang I Nummer 1 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 enthält Verweise auf Begriffsbestimmungen für Futtermittel und nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.