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Wenn ehemalige Lebensmittel, die Bestandteile tierischen Ursprungs enthalten, als Ausgangsmaterial für die Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere verwendet werden, gelten besondere Anforderungen zur Verhütung des Risikos der Übertragung von Krankheiten auf Tiere. Sofern die ehemaligen Lebensmittel jedoch weder Fleisch, noch Fisch noch daraus gewonnene Produkte enthalten, sollte ihre Verwendung für die Produktion von Futtermitteln für Nutztiere erlaubt sein, soweit sie kein Risiko der Übertragung von auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheiten darstellen.
nichtökologische/nichtbiologische Futtermittelausgangserzeugnisse pflanzlichen oder tierischen Ursprungs oder andere in Anhang V Abschnitt 2 aufgelistete…
Nichtökologische/nichtbiologische Futtermittelausgangserzeugnisse pflanzlichen Ursprungs, Futtermittelausgangserzeugnisse tierischen und mineralischen…
Es ist angebracht, die Bedingungen für das Inverkehrbringen von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten, die zur Verfütterung bestimmt sind, und von…
„Ehemalige Lebensmittel“ sind Lebensmittel, ausgenommen wiederverwertbare Reste aus der Speisenzubereitung (Catering-Rückfluss), die in völliger Übereinstimmung…
Die Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Mai 2002 über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung enthält spezifische…
Angesichts der Gefahr einer Kontamination der Lebensmittel- und Futtermittelkette sollte die vorliegende Verordnung auf Futtermittel sowohl für der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.