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Artikel 2 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2016/1036 ist die Grundlage, auf der der Normalwert bei Einfuhren aus Ländern ohne Marktwirtschaft ermittelt werden sollte. Angesichts der Entwicklung bei bestimmten Ländern ist es angezeigt, ab dem 20. Dezember 2017 den Normalwert auf der Grundlage der Verordnung (EU) 2016/1036 in der durch diese Verordnung geänderten Fassung zu ermitteln. Bei Ländern, die zum Zeitpunkt der Einleitung einer Untersuchung keine Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO) sind und in Anhang I der Verordnung (EU) 2015/755 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführt sind, sollte der Normalwert nach einer besonderen für diese Länder konzipierten Methode ermittelt werden. Die Feststellung, ob es sich bei einem WTO-Mitglied um ein Land mit Marktwirtschaft handelt oder nicht, und die Bedingungen, die in den Protokollen und sonstigen Instrumenten festgelegt sind, nach denen die Länder dem am 15. April 1994 unterzeichneten Übereinkommen von Marrakesch zur Errichtung der Welthandelsorganisation beigetreten sind, bleiben von dieser Verordnung unberührt.
Für die Zwecke dieser Richtlinie gilt als Normalwert der gesamte Betrag, den ein Empfänger einer Lieferung oder ein Dienstleistungsempfänger auf derselben…
Bei der Ermittlung des Normalwertes für Länder ohne Marktwirtschaft erscheint es zweckmäßig, Regeln für die Wahl des geeigneten Drittlandes mit Marktwirtschaft…
Bei der Ermittlung des Normalwerts für Länder ohne Marktwirtschaft erscheint es zweckmäßig, Regeln für die Wahl des geeigneten Drittlands mit Marktwirtschaft…
Im Fall von Verkäufen aus Ländern ohne Marktwirtschaft, insbesondere aus Ländern, auf die die Verordnung (EU) 2015/755 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Wird bei der Anwendung dieser oder einer anderen einschlägigen Bestimmung dieser Verordnung festgestellt, dass es nicht angemessen ist, die Inlandspreise und…
In Ermangelung anderer besonderer Übergangsbestimmungen zur Regelung des Sachverhalts sollte vorgesehen werden, dass diese Verordnung auf alle Entscheidungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.