Erwägungsgrund 2 32016R1035
Nach multilateralen Verhandlungen unter der Schirmherrschaft der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wurde am 21. Dezember 1994 das „Übereinkommen über die Einhaltung normaler Wettbewerbsbedingungen in der gewerblichen Schiffbau- und Schiffsreparaturindustrie“ (im Folgenden „Schiffbau-Übereinkommen“) geschlossen.