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Die Kommission sollte Berichte über nennenswerte Verzerrungen, die zu einer Antidumpinguntersuchung führen könnten, erstellen, öffentlich zugänglich machen und regelmäßig aktualisieren, wobei in ihnen Marktgegebenheiten beschrieben werden, die in einem bestimmten Land oder einer bestimmten Branche in Bezug auf diese Situationen herrschen. Diese Berichte sollten mit den ihnen zugrunde liegenden Beweisen in das Dossier jeder Untersuchung aufgenommen werden, die sich auf das betreffende Land oder die betreffende Branche bezieht. Bei diesen Untersuchungen sollten interessierte Parteien ausreichend Gelegenheit erhalten, zu den Berichten und den ihnen zugrunde liegenden Beweisen Stellung zu nehmen. Bei der Beurteilung der Frage, ob nennenswerte Verzerrungen vorliegen, sollten gegebenenfalls die einschlägigen internationalen Normen, zu denen die grundlegenden Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und die einschlägigen multilateralen Umweltübereinkommen gehören, berücksichtigt werden.
In dem Bericht gibt die Kommission insbesondere an, welche Elemente der Richtlinie angesichts des aktuellen Stands der wissenschaftlichen und technischen…
Wenn die Kommission fundierte Hinweise darauf hat, dass in einem bestimmten Land oder einer bestimmten Branche in diesem Land möglicherweise nennenswerte…
Wenn die Kommission fundierte Hinweise darauf hat, dass in einem bestimmten Land oder einer bestimmten Branche in diesem Land möglicherweise nennenswerte…
Wenn ein Teil der Kosten eines Ausführers und Herstellers verzerrt ist, auch wenn ein Input aus unterschiedlichen Quellen bezogen wird, sollte dieser Teil der…
Die Kommission sollte einen Bericht vorlegen, in dem die verschiedenen Auswirkungen dieser Verordnung auf das Funktionieren des Marktes untersucht werden. Die…
Die Kommission sollte stets einen Bericht auf der Grundlage von Artikel 104 Absatz 3 des Vertrags erstellen. In ihrem Bericht sollte sie prüfen, ob die in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.