Erwägungsgrund 6 32017R0236
Am 8. Januar 2016 erhielten die Kommission und die Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde, in welcher der Schluss gezogen wurde, dass die vorgelegten Informationen nicht ausreichen, um einen kausalen Zusammenhang zwischen dem Verzehr von Anxiofit-1 und der Verringerung unterschwelliger oder leichter Angst nachzuweisen. Da die Angabe somit nicht den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 entspricht, sollte von einer Zulassung abgesehen werden.