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Nachdem sich in der Vergangenheit gezeigt hatte, dass in einer Reihe von Fällen Unterstützung natürlichen oder juristischen Personen gewährt wurde, deren Geschäftszweck nicht oder nur marginal in einer landwirtschaftlichen Tätigkeit bestand, wurde im Zuge Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 die Bestimmung für aktive Betriebsinhaber eingeführt. Dieser Bestimmung zufolge haben die Mitgliedstaaten davon abzusehen, bestimmten Personen Direktzahlungen zu gewähren, es sei denn, diese Personen können nachweisen, dass ihre landwirtschaftliche Tätigkeit nicht marginal ist. Die seither gewonnene Erfahrung zeigt jedoch, dass die Anwendung der drei Kriterien für die Einstufung als aktiver Betriebsinhaber, die in Artikel 9 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 aufgeführt sind, für viele Mitgliedstaaten schwierig ist. Um den Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit der Anwendung der drei Kriterien zu reduzieren, sollte es den Mitgliedstaaten möglich sein zu entscheiden, nur eines oder zwei dieser Kriterien anzuwenden, um nachzuweisen, dass eine Person ein aktiver Betriebsinhaber ist.
Abweichend von Absatz 1 und 2 liegt eine landwirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Buchstabe c Unterbuchstabe ii der Verordnung (EU) Nr.…
Sieht die Unionsregelung vor, dass Direktzahlungen nur aktiven oder echten Betriebsinhabern zu gewähren sind, so werden die in diesem Gesetz vorgesehenen…
folgender Absatz wird eingefügt: „(3a) Über die Absätze 1, 2 und 3 hinaus können Mitgliedstaaten beschließen, dass Betriebsinhabern, die für die Zwecke ihrer…
Darüber hinaus haben einige Mitgliedstaaten die Erfahrung gemacht, dass die Schwierigkeiten und die Verwaltungskosten der Anwendung der Elemente im Zusammenhang…
Manche Mitgliedstaaten führen nationale Steuer- oder Sozialversicherungsregister, in denen Landwirte für die Zwecke ihrer landwirtschaftlichen Tätigkeiten…
Bei der Anwendung von Artikel 13 Absätze 1 und 2 der Grundverordnung bedeutet die Ausübung „eines wesentlichen Teils der Beschäftigung oder selbständigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.