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Die Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates sieht harmonisierte Vorschriften und Verfahren zur Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden vor, die für die Durchsetzung der grenzüberschreitenden Verbraucherschutzgesetze zuständig sind. Artikel 21a der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 sieht eine Überprüfung der Wirksamkeit und der operativen Mechanismen der genannten Verordnung vor. Die Kommission ist infolge dieser Überprüfung zu dem Schluss gelangt, dass die Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 nicht ausreicht, um den Herausforderungen bei der Durchsetzung im Rahmen des Binnenmarkts, einschließlich des digitalen Binnenmarkts, wirksam zu begegnen.
Die Durchsetzung dieser Verordnung sollte sich auf die Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über die…
Die Durchsetzung dieser Verordnung sollte sich auf die Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über die…
Durch die Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung…
Im Interesse einer verstärkten grenzübergreifenden Zusammenarbeit bei der Durchsetzung dieser Richtlinie sollte die Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des…
Die Entwicklung eines Netzes der für den Verbraucherschutz zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, das Gegenstand der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 ist,…
Um die wirksame Durchsetzung der Vorschriften dieser Verordnung zu erleichtern, sollten die Mechanismen für die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.