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Durch die Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden (Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz) werden die für den Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher zuständigen Behörden vernetzt, ihre Ermittlungs und Durchsetzungsbefugnisse werden teilweise harmonisiert. Darüber hinaus wird die Amtshilfe zwischen diesen Behörden geregelt. Die Bestimmungen der Richtlinie 2000/31/EG, die den Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher betreffen, fallen in den Anwendungsbereich der Verordnung. Es ist daher angezeigt, dass der Ausschuss für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 die Expertengruppe „Elektronischer Geschäftsverkehr“ regelmäßig über den Teil seiner Arbeiten informiert, der für Letztere von Bedeutung sein kann —
Im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die…
Diese Richtlinie steht im Einklang mit der gemeinschaftlichen Gesetzgebung zum Verbraucherschutz wie etwa der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments…
Die Entwicklung eines Netzes der für den Verbraucherschutz zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, das Gegenstand der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 ist,…
Die Kommission kann die Gruppe zu allen die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr betreffenden Fragen konsultieren. Dazu zählen unter anderem: —…
Es muss sichergestellt werden, dass diese Richtlinie insbesondere in Fällen, in denen Einzelvorschriften über unlautere Geschäftspraktiken in speziellen…
Der Verbraucherschutz wird durch eine Reihe von Richtlinien gefördert, die später als die Richtlinien 75/106/EWG und 80/232/EWG erlassen wurden, insbesondere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.