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Mit der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 wurde ein Netz zuständiger Durchsetzungsbehörden in der gesamten Union geschaffen. Die wirksame Koordinierung zwischen verschiedenen zuständigen Behörden, die an diesem Netz teilnehmen, sowie weiteren Behörden auf Ebene der Mitgliedstaaten ist erforderlich. Die koordinierende Rolle der zentralen Verbindungsstelle sollte in jedem Mitgliedstaat einer Behörde übertragen werden. Diese Behörde sollte über ausreichend Befugnisse und die notwendigen Ressourcen verfügen, um diese wichtige Aufgabe wahrzunehmen. Jeder Mitgliedstaat wird ermutigt, eine der zuständigen Behörden gemäß dieser Verordnung als zentrale Verbindungsstelle zu benennen.
Innerhalb jedes Mitgliedstaats ist die zentrale Verbindungsstelle verantwortlich für die Koordinierung der Ermittlungs- und Durchsetzungstätigkeiten der…
Um wirksam eine korrekte und effiziente Umsetzung zu gewährleisten, stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass zumindest die in diesem Artikel genannten Aufgaben…
Gibt es in einem Mitgliedstaat mehr als eine Durchsetzungsbehörde, so sollte der Mitgliedstaat eine zentrale Kontaktstelle benennen, um die wirksame…
Das Netzwerk der für die Durchsetzung dieser Verordnung zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten wird über das mit der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 errichtete…
Um für einen wirksamen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zu sorgen, sollte es in jedem Mitgliedstaat eine Stelle geben, die als Kontaktstelle…
Im Hinblick auf eine bessere Kommunikation sollten die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten eine Website mit allgemeinen Informationen in einem öffentlich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.