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Die zentrale Verbindungsstelle vertritt im Unionsnetzwerk für Produktkonformität die mit den betroffenen Bundesministerien abgestimmte Haltung der deutschen Marktüberwachungsbehörden und der Zollbehörden.
Die zentrale Verbindungsstelle unterstützt unbeschadet der in anderen Rechtsvorschriften geregelten Zuständigkeiten von Behörden, die Aufgaben der Koordinierung oder vergleichbare Aufgaben im Rahmen der Europäischen Union wahrnehmen, die Zusammenarbeit der Marktüberwachungsbehörden gemäß den Artikeln 22 bis 24 der Verordnung (EU) 2019/1020.
Die zentrale Verbindungsstelle übermittelt die statistischen Daten gemäß Artikel 25 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2019/1020.
Die zentrale Verbindungsstelle unterrichtet die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten mit Hilfe des Informations- und Kommunikationssystems ICSMS nach Artikel 34 der Verordnung (EU) 2019/1010 über:
die Marktüberwachungsbehörden und deren Zuständigkeitsbereiche,
die nach Artikel 25 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1020 benannten Zollbehörden und
die ermittelten Marktüberwachungsstrategien gemäß § 6 Absatz 2 Satz 1 und ihre Evaluierung.
Die zentrale Verbindungsstelle ist zumindest für die Vertretung der abgestimmten Haltung der Marktüberwachungsbehörden und der nach Artikel 25 Absatz 1…
Innerhalb jedes Mitgliedstaats ist die zentrale Verbindungsstelle verantwortlich für die Koordinierung der Ermittlungs- und Durchsetzungstätigkeiten der…
Die zentrale Verbindungsstelle koordiniert den fachlichen Austausch. Um der zentralen Verbindungsstelle die Koordinierung der Anwendung der Verordnung (EU)…
Die Mitgliedstaaten benennen ein zentrales Verbindungsbüro, das als Anlaufstelle für Kontakte mit der Kommission und den zentralen Verbindungsbüros anderer…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 wurde ein Netz zuständiger Durchsetzungsbehörden in der gesamten Union geschaffen. Die wirksame Koordinierung zwischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.